Gesetzliche Bestimmungen
Auftraggeberhaftung
Sie besagt, dass ein Auftraggeber (z.B. ein Generalunternehmer) in einem Umfang von 20 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge seines Auftragnehmers (z.B. eines Subunternehmers) haftet, wenn dieser die vorgeschriebenen SV-Beiträge nicht einbezahlt oder dies aufgrund einer Insolvenz nicht mehr möglich ist. Daher ist es für Auftraggeber/Generalunternehmer von großem Interesse, die auf ihren Baustellen beschäftigten Firmen und Arbeiter genau zu dokumentieren und die erforderlichen Daten zu archivieren.
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
Werden auf einer österreichischen Baustelle Ausländer beschäftigt, muss der Arbeitgeber eine Fülle von Bestimmungen beachten. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus benötigt der Arbeiter verschiedene Dokumente, die er dem Arbeitgeber und in weiterer Folge auch dem Auftraggeber vorlegen muss, um legal arbeiten zu können (Identitätsnachweis, Aufenthaltsnachweis, Beschäftigungsnachweis, etc.). Der Arbeitgeber und in weiterer Folge auch der Auftraggeber ist verpflichtet, über im Betrieb oder am Bauvorhaben beschäftigte Ausländer Auskunft zu geben und Einsicht in die notwendigen Unterlagen zu gewähren.
ISHAP hat in Kooperation mit dem AMS (Arbeitsmarktservice) einen Leitfaden zur Dokumentation von ausländischem Baustellenpersonal zusammengestellt, den Sie hier im pdf-Format downloaden können.
Bitte beachten Sie: Der Leitfaden dient nicht zur rechtlichen Freistellung gegenüber Behörden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Nach §14 ASchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter nachweislich über Gesundheitsschutz und Sicherheit auf dem Bauvorhaben zu informieren.
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
Mit der Öffnung des Arbeitsmarktes am 1. Mai 2011 treten eine Reihe neuer Bestimmungen in Kraft. So müssen ab diesem Zeitpunkt neben den allgemeinen Personaldaten und Dokumenten auch Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitgehalten werden, aus denen ersichtlich ist, welchen Lohn ein Arbeiter erhält und ob dieser Lohn dem kollektivvertraglich vereinbarten Mindestlohn in Österreich entspricht. Im Fall einer Kontrolle drohen bei einer Behinderung der Kontrolle oder bei Nicht-Bereithalten der erforderlichen Unterlagen Strafen zwischen 500 und 10.000 Euro.
