Gesetzliche Bestimmungen

Auf­trag­ge­ber­haf­tung

Sie besagt, dass ein Auf­trag­ge­ber (z.B. ein Gene­ral­un­ter­neh­mer) in einem Umfang von 20 Pro­zent für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge sei­nes Auf­trag­neh­mers (z.B. eines Sub­un­ter­neh­mers) haf­tet, wenn die­ser die vor­ge­schrie­be­nen SV-Beiträge nicht ein­be­zahlt oder dies auf­grund einer Insol­venz nicht mehr mög­lich ist. Daher ist es für Auftraggeber/Generalunternehmer von gro­ßem Inter­esse, die auf ihren Bau­stel­len beschäf­tig­ten Fir­men und Arbei­ter genau zu doku­men­tie­ren und die erfor­der­li­chen Daten zu archivieren.


Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz (AuslBG)

Wer­den auf einer öster­rei­chi­schen Bau­stelle Aus­län­der beschäf­tigt, muss der Arbeit­ge­ber eine Fülle von Bestim­mun­gen beach­ten. Je nach Her­kunfts­land und Auf­ent­halts­sta­tus benö­tigt der Arbei­ter ver­schie­dene Doku­mente, die er dem Arbeit­ge­ber und in wei­te­rer Folge auch dem Auf­trag­ge­ber vor­le­gen muss, um legal arbei­ten zu kön­nen (Iden­ti­täts­nach­weis, Auf­ent­halts­nach­weis, Beschäf­ti­gungs­nach­weis, etc.). Der Arbeit­ge­ber und in wei­te­rer Folge auch der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, über im Betrieb oder am Bau­vor­ha­ben beschäf­tigte Aus­län­der Aus­kunft zu geben und Ein­sicht in die not­wen­di­gen Unter­la­gen zu gewähren.

ISHAP hat in Koope­ra­tion mit dem AMS (Arbeits­markt­ser­vice) einen Leit­fa­den zur Doku­men­ta­tion von aus­län­di­schem Bau­stel­len­per­so­nal zusam­men­ge­stellt, den Sie hier im pdf-Format down­loa­den können.

Bitte beach­ten Sie: Der Leit­fa­den dient nicht zur recht­li­chen Frei­stel­lung gegen­über Behör­den und erhebt kei­nen Anspruch auf Vollständigkeit!


Arbeit­neh­me­rIn­nen­schutz­ge­setz (ASchG)

Nach §14 ASchG sind Arbeit­ge­ber dazu ver­pflich­tet, ihre Mit­ar­bei­ter nach­weis­lich über Gesund­heits­schutz und Sicher­heit auf dem Bau­vor­ha­ben zu informieren.


Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)

Mit der Öffnung des Arbeits­mark­tes am 1. Mai 2011 tre­ten eine Reihe neuer Bestim­mun­gen in Kraft. So müs­sen ab die­sem Zeit­punkt neben den all­ge­mei­nen Per­so­nal­da­ten und Doku­men­ten auch Lohn­un­ter­la­gen in deut­scher Spra­che bereit­ge­hal­ten wer­den, aus denen ersicht­lich ist, wel­chen Lohn ein Arbei­ter erhält und ob die­ser Lohn dem kol­lek­tiv­ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Min­dest­lohn in Öster­reich ent­spricht. Im Fall einer Kon­trolle dro­hen bei einer Behin­de­rung der Kon­trolle oder bei Nicht-Bereithalten der erfor­der­li­chen Unter­la­gen Stra­fen zwi­schen 500 und 10.000 Euro.


News:

Leitfaden Personaldokumentation

Im Leit­fa­den Per­so­nal­do­ku­men­ta­tion haben wir alle Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­fasst, die für eine kor­rekte Per­so­nal­er­fas­sung vor allem von aus­län­di­schen Arbei­tern wich­tig...

 

ISHAPBAU: Personalerfassung für Auftragnehmer

Die Per­so­nal­da­ten­bank ISHAPBAU ist die zen­trale Doku­men­ta­ti­ons­lö­sung für Unter­neh­men aus der Bau­bran­che. Mit der Soft­ware wer­den sämt­li­che Per­so­nal­da­ten des...

 

Neue Tools und Funktionen für ISHAPCARD

Ver­ein­fachte Wei­ter­ver­rech­nung, Anzeige des Dokumentations-Statuses auf einem Bau­vor­ha­ben und Lösungs­vor­schläge zur Pro­blem­be­he­bung: Diese und viele andere Ver­bes­se­run­gen gibt es...

 

ISHAP twittert!

Ab sofort kön­nen Sie die wich­tigs­ten Neu­ig­kei­ten rund um ISHAP auch via Twit­ter erfah­ren. Fol­gen Sie unse­rem Gezwit­scher unter...

 

ISHAP card jetzt mit Scanfunktion

Auf viel­fa­chen Wunsch unse­rer Kun­den haben wir den Funk­ti­ons­um­fang der ISHAPCARD-Soft­ware erwei­tert. Mit der neuen, unkom­pli­zier­ten Scan­funk­tion kön­nen die...