Gesetzliche Bestimmungen

Per­so­nal­er­fas­sung mit ISHAP: Gesetz­li­che Vor­ga­ben unkom­pli­ziert und schnell erfüllen

Die Geset­zes­lage in Öster­reich ver­langt von Arbeit- und Auf­trag­ge­bern, eine Viel­zahl an Vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten. Diese Vor­schrif­ten bezie­hen sich in ers­ter Linie auf die Erfas­sung und Bereit­hal­tung von Per­so­nal­da­ten von in- und aus­län­di­schem Bau­per­so­nal. Wei­ters sind Arbeit- und Auf­trag­ge­ber dazu ver­pflich­tet, auch Lohn­un­ter­la­gen ihrer Arbei­ter bereit­zu­hal­ten, damit die Ein­hal­tung der kol­lek­tiv­ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Min­dest­löhne kon­trol­liert wer­den kann. Außer­dem müs­sen Arbeit- und Auf­trag­ge­ber ihre Arbei­ter nach­weis­lich über Sicher­heit und Gesund­heits­schutz infor­mie­ren (Unterweisungspflicht).

Vor­schrif­ten und Gesetze

> Funk­tio­nen der ISHAP Software

§26 AuslBG:
Arbeit- und Auf­trag­ge­ber sind ver­pflich­tet, über auf dem Bau­vor­ha­ben beschäf­tigte Auslän-
der Aus­kunft zu geben und Ein­sicht in erfor­der­li­che Unterla-
gen zu gewähren!


> Per­so­nal­da­ten­bank:
Erfas­sung der Daten des Eigen- und Fremd­per­so­nals über ein zen­tra­li­sier­tes Modul (Name, Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer, Natio­na­li­tät, etc.).

> Doku­men­ten­ma­nage­ment:
Erfas­sung aller erfor­der­li­chen Doku­mente eines aus­län­di­schen Arbei­ters (Auf­ent­halts­ti­tel, Beschäf­ti­gungs­nach­weis, etc.).

> Benach­rich­ti­gungs­sys­tem:
Die ISHAP Soft­ware infor­miert Sie über abge­lau­fene und feh­lende Doku­mente Ihrer Mit­ar­bei­ter (Vor­aus­set­zung: Sie erfas­sen beim Doku­men­tie­ren eines Arbei­ters die Ablauf­da­ten der vor­ge­leg­ten Dokumente).

§14 ASchG:
Arbeit- und Auf­trag­ge­ber sind ver­pflich­tet, ihre Arbeit­neh­mer nach­weis­lich über Sicher­heit und Gesund­heits­schutz zu unterweisen!


> Unter­wei­sungs­mo­dul:
Hier fin­den Sie stan­dar­di­sierte Unter­wei­sun­gen in 18 Spra­chen, die Ihre Arbei­ter lesen und elek­tro­nisch unter­schrei­ben können.

§7 AVRAG:
Arbeit- und Auf­trag­ge­ber sind ver­pflich­tet, Lohn­un­ter­la­gen bereit­zu­hal­ten! Stra­fen zwi-
schen 500 und 10.000 € dro-
hen, wenn die Unter­la­gen
nicht ver­füg­bar sind!


> Archi­vie­rung der Daten:
Per­so­nal­da­ten, Doku­mente (Auf­zeich­nun­gen, Belege, Geschäfts­pa­piere, etc.) und die zur Ermitt­lung des tat­säch­li­chen Loh­nes erfor­der­li­chen Unter­la­gen kön­nen mit der ISHAP Soft­ware ein­fach archi­viert wer­den. Bei einer Kon­trolle kön­nen Sie den Behör­den Ein­sicht gewäh­ren oder die Unter­la­gen wei­ter­lei­ten. Über die Such­funk­tion kön­nen Sie Ihre Daten und Doku­mente nach ver­schie­de­nen Kri­te­rien fil­tern und rascher bearbeiten.

News:

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