Rechtssichere Dokumentation

Gene­ral­un­ter­neh­mer­haf­tung / Auftraggeberhaftung

In der öster­rei­chi­schen Bau­bran­che besteht bei Gene­ral­un­ter­neh­men / Bau­trä­gern ein gro­ßer Bedarf an der Doku­men­ta­tion und Archi­vie­rung ver­schie­dens­ter Infor­ma­tio­nen. Dazu zäh­len unter ande­rem die Doku­men­ta­tion von Bau­fort­schrit­ten, Bau­män­geln und die Erfas­sung von rele­van­ten Daten zur Erstel­lung von Bau­stel­len­aus­wei­sen. Im Zuge jüngs­ter Novel­lie­run­gen von Beschäf­ti­gungs­ge­set­zen und Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­ge­lun­gen in der Bau­bran­che wird eine Doku­men­ta­tion von Eigen- und Fremd­per­so­nal (Bau­stel­len­aus­weise) mit­tel­fris­tig unver­meid­bar. Bereits im Sep­tem­ber 2009 trat eine gesetz­li­che Rege­lung bzgl. der Haf­tung bei SV-Betrug in Kraft, die so genannte Gene­ral­un­ter­neh­mer­haf­tung bzw. Auftraggeberhaftung.

Haf­tungs­ri­siko

Diese Auf­trag­ge­ber­haf­tung für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge besagt, dass ein Auf­trag­ge­ber (z.B. ein Gene­ral­un­ter­neh­mer) in einem Umfang von 20 Pro­zent des Auf­trags­wer­tes für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge sei­nes Auf­trag­neh­mers (z.B. eines Sub­un­ter­neh­mers) haf­tet, wenn die­ser die vor­ge­schrie­be­nen SV-Beiträge nicht ein­be­zahlt oder dies auf­grund einer Insol­venz nicht mehr mög­lich ist.

Doku­men­ta­ti­ons­pflicht

Für den ein­zel­nen Gene­ral­un­ter­neh­mer ergibt sich folg­lich stär­ker denn je die Not­wen­dig­keit, Per­so­nal­da­ten (Name, Firma, SV-Nummer, etc.) von Mit­ar­bei­tern der beauf­trag­ten Sub­un­ter­neh­men zu doku­men­tie­ren und online zu erfas­sen. Doku­men­ta­tion, Archi­vie­rung, Prü­fung und Aus­wer­tung von gesam­mel­ten Daten füh­ren zu einem leis­tungs­star­ken Früh­warn­sys­tem, das das Haf­tungs­ri­siko für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge erheb­lich reduziert.

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