Rechtssichere Dokumentation
Generalunternehmerhaftung / Auftraggeberhaftung
In der österreichischen Baubranche besteht bei Generalunternehmen / Bauträgern ein großer Bedarf an der Dokumentation und Archivierung verschiedenster Informationen. Dazu zählen unter anderem die Dokumentation von Baufortschritten, Baumängeln und die Erfassung von relevanten Daten zur Erstellung von Baustellenausweisen. Im Zuge jüngster Novellierungen von Beschäftigungsgesetzen und Sozialversicherungsregelungen in der Baubranche wird eine Dokumentation von Eigen- und Fremdpersonal (Baustellenausweise) mittelfristig unvermeidbar. Bereits im September 2009 trat eine gesetzliche Regelung bzgl. der Haftung bei SV-Betrug in Kraft, die so genannte Generalunternehmerhaftung bzw. Auftraggeberhaftung.
Haftungsrisiko
Diese Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge besagt, dass ein Auftraggeber (z.B. ein Generalunternehmer) in einem Umfang von 20 Prozent des Auftragswertes für die Sozialversicherungsbeiträge seines Auftragnehmers (z.B. eines Subunternehmers) haftet, wenn dieser die vorgeschriebenen SV-Beiträge nicht einbezahlt oder dies aufgrund einer Insolvenz nicht mehr möglich ist.
Dokumentationspflicht
Für den einzelnen Generalunternehmer ergibt sich folglich stärker denn je die Notwendigkeit, Personaldaten (Name, Firma, SV-Nummer, etc.) von Mitarbeitern der beauftragten Subunternehmen zu dokumentieren und online zu erfassen. Dokumentation, Archivierung, Prüfung und Auswertung von gesammelten Daten führen zu einem leistungsstarken Frühwarnsystem, das das Haftungsrisiko für Sozialversicherungsbeiträge erheblich reduziert.
