Unfälle mit Stromschlägen können massive gesundheitliche Folgen haben. Ganz abgesehen von den oft enormen Sachschäden, die durch defekte Elektroanlagen entstehen. Wer haftet bei einem solchen Unfall und wie können Hauseigentümer und Hausverwalter vorbauen? Ein Jurist klärt auf!
Wer durch nicht oder schlecht gewartete elektrotechnische Anlagen, die Gesundheit oder Sachwerte eines Bewohners oder Nutzers eines Gebäudes in Mitleidenschaft zieht, wird zur Verantwortung gezogen. Hier ist das Gesetz unerbittlich. Und das gilt nicht nur für den Besitzer des Gebäudes, sondern auch für alle mit Management, Pflege und Verwaltung des Gebäudes beauftragten Unternehmen oder Personen.
Immobilienbesitzer und Verwalter sind haftbar bei Unfällen mit schadhaften Elektroanlagen
„Nach derartigen Unfällen stellt sich natürlich immer die juristische Frage der Haftung. Der Gesetzgeber nimmt hier alle Beteiligten in die Verantwortung – auch und vor allem, um Schaden von Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes abzuwenden. Wer schuldhaft Mitverantwortung trägt, der sieht sich mit teils enormen Strafzahlungen, wenn nicht sogar mit Gefängnis konfrontiert. Daher ist die regelmäßige Überprüfung aller elektrischen Anlagen in einem Gebäude vor allem auch Schutz zum Selbstschutz", erklärt Jurist und Bausachverständiger Ing. Mag. iur Gottfried Leitner in unserem Video. Er empfiehlt die regelmäßige ÖNORM B 1300-Objektsicherheitsbegehung durch zertifizierte Expert:innen. „Günstiger kann man sich rechtlich nicht gegen Schadenersatzklagen schützen und vor Gericht nachweisen, dass man alle gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt und Sicherheitsrichtlinien eingehalten hat."
Rechtssicherheit durch Objektsicherheitsprüfungen
In der Praxis geht das Gericht normalerweise nicht von Vorsatz bei einem Unfall aus, aber es überprüft, ob Unterlassung der Sorgfaltspflicht oder fahrlässiges Verhalten vorliegt. Das ist dann gegeben, wenn Hausbesitzer oder Hausverwalter Überprüfungstermine verstreichen lassen oder schadhafte Anlagen im Gebäude nicht zeitnah repariert werden. Es geht sogar so weit, dass auch eine Überwachung von Handwerkerarbeiten erwartet wird, um sicherzustellen, das fachgerecht gearbeitet wurde. „Gerade bei größeren Gebäuden ist es für einen Laien fast unmöglich, genaue Schwachstellen zu lokalisieren und die entsprechende Risikobewertung vorzunehmen, noch dazu, wenn auch aktuelle baurechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden müssen. Genau darum empfiehlt sich eine ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsprüfung. Damit ist die Rechtssicherheit gewährleistet", betont Michael Notz, Teamleiter für Objektsicherheit bei ISHAP.
Regelmäßige Überprüfungen als Absicherung vor Schadenersatzforderungen
„Viele Verantwortungsträger von Hausverwaltungen oder Immobilienunternehmen sind ganz erstaunt, wenn Sie nach einem Unfall plötzlich Post vom Gericht bekommen und mit hohen Strafzahlungen oder sogar Gefängnis konfrontiert sind. Fakt ist, alle Beteiligten müssen jeweils nachweisen, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um die Sicherheit im jeweiligen Gebäude zu gewährleisten. Genau darum macht eine jährliche zertifizierte B-1300-Objektsicherheitsprüfung Sinn und bringt hohe Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer und Hausverwalter", so ISHAP-Experte Michael Notz. Sein Team führt in ganz Österreich ÖNORM-B-1300- und B-1301-Objektsicherheitsbegehungen in Wohn- und Bürogebäuden durch.
Vorteile einer ÖNORM-B-1300-Objektsicherheitsbegehung durch zertifizierte Experten:
B 1300-Dokumentation aller aktuellen Gefahrenquellen im Gebäude
Digitale Verortung der Schäden mit Fotos
Digitale Speicherung und Verfügbarkeit des Schadensberichtes in der Cloud
B 1300-Prüfbericht der rechtlich absichert, sollte doch Unfall passieren
Zertifizierte B 1300-Expert:innen weisen auf Handlungsbedarf hin
Minimale jährliche Kosten bei größtmöglicher Rechtssicherheit