Eigentümer von Immobilien tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Gebäude. Ist ein Unfall auf Mängel zurückzuführen, kommt es unweigerlich zu drastischen Strafen für die Verantwortlichen. Regelmäßige Objektsicherheitsbegehungen erhöhen Ihre Rechtssicherheit nachweislich. Besser rechtzeitig agieren, statt später nur zu reagieren.
Grundsätzlich müssen Liegenschaftseigentümer und Eigentümergemeinschaften, die Gefahrenlosigkeit von Immobilien sicherstellen. Bei Unfällen in einem Wohn- oder Bürogebäude mit Personenschaden kommt es auch in Österreich immer öfter zu Schadenersatzforderungen. Bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder gar mit Todesfolge verhängt das Gericht auch Haftstrafen gegen jene, die mittelbar oder unmittelbar für die Sicherheit in Gebäuden verantwortlich sind. Und das Gesetz macht auch vor deren Vorgesetzten oder den Geschäftsführer:innen oder Prokurist:innen von Immobilienfirmen nicht halt.
Objektsicherheitsprüfung nach ÖN B 1300 bzw. B 1301
Daher ist eine regelmäßige Objektsicherheitsbegehung nach ÖNORM B 1300 für Wohnbauten und ÖNORM B 1301 für Nicht-Wohnbauten die einfache Möglichkeit, rechtssicher zu agieren, um Klagsdrohungen gelassener entgegensehen zu können. Es ist ein minimaler Aufwand für Immobilienbesitzer, der jedoch für deutlich mehr Sicherheit sorgt und sie rechtlich absichert, sollte es doch einmal zu einem Unfall im Gebäude kommen. Denn gerade dann muss nachgewiesen werden, dass alles getan wurde, um schon im Vorfeld die Gefahr für Bewohner:innen der Immobilien abzuwehren. Daher sieht die ÖNORM B 1300 auch regelmäßige Prüfroutinen vor, die in Form von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen in allen Teilen der Immobilien durchgeführt werden.
ÖNORM B 1300 auch Teil von Ausschreibungen
Obwohl derzeit nicht verpflichtend, wird eine verbindliche und regelmäßige Durchführung von Objektsicherheitsprüfungen immer häufiger auch bei Ausschreibungen vorausgesetzt. Eigentlich kein Wunder, denn durch die digitale Dokumentation bei einer Begehung kann eindeutig nachgewiesen werden, dass alle nötigen Verkehrssicherheitspflichten eingehalten worden sind.
Lagern Sie die Objektsicherheitsbegehungen an zertifizierte Expert:innen aus!
Zertifizierte Sicherheitsexpert:innen bei ISHAP übernehmen diese Sicherheitsbegehungen nach ÖNORM B 1300 bzw. B 1301 in ganz Österreich und dokumentieren Gefahrenstellen. „Bei diesen Begehungen werden Sicherheitsmängel und mögliche Gefahren, die von Fassaden, Bauteilen, der Immobilien-Ausstattung oder auch von Notfalleinrichtungen ausgehen, dokumentiert und damit auch frühzeitig erkannt, sodass Maßnahmen gesetzt werden können", erklärt Michael Notz, zertifizierter Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP.
Einfaches Outsourcing und Beauftragung
Je nach Beauftragung, dokumentieren die zertifizierten ISHAP-Objektsicherheitsprüfer:innen bei einer Begehung den Gebäudezustand, eventuelle Außengefahren, Einbruchsschutz, die nötigen Brandschutz-Vorkehrungen, die technische Objektsicherheit, aber auch die Gesundheits- und Umweltschutzauflagen.