Mehr als ein Bauwerksbuch
Durch die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 gab es auch eine Änderung bzgl. des §128a WBO. Die Erstellung eines Bauwerksbuchs ist somit nicht nur für Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend, sondern betreffen nun auch die Objekte im Bestand. Das ISHAP Bauwerksbuch bietet weit mehr als die reine Erfüllung der Verpflichtungen der Wiener Bauordnung. Sämtliche Daten, Pläne und Unterlagen werden hier erfasst, die für die spätere Instandhaltung des Gebäudes relevant sind. Zusätzlich erleichtern die gesammelten Informationen die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Normen immens. Sie vereinfachen die kontinuierliche Verpflichtung zur Instandhaltung durch die automatische Terminisierung bzw. Erinnerung bei wiederkehrenden Prüfintervallen in einem Objekt. Sie „lernen“ Ihr Bauwerk zu verstehen und können so über den gesamten Lebenszyklus agieren, statt nur zu reagieren.
Fangen Sie jetzt schon an, Ihre Gebäude zu digitalisieren, sodass Sie bis 2027 gut aufgestellt sind!