Es war eine der umfangreichsten Novellen der Wiener Bauordnung, die Ende letzten Jahres beschlossen wurde. Klimaschutz, Nachhaltigkeit und der Kampf gegen die Kurzzeitvermietung waren dabei die zentralen Themen. Im Detail geht es vor allem um Entsiegelung und bauliche Ausnützbarkeit, Gebäudebegrünung und grüne Infrastrukturen sowie um Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. „Auch die PV-Offensive und Dekarbonisierung sowie der Schutz alter Gebäude sind Schwerpunkte der Novelle“, begrüßt ISHAP-Expertin Sophie Notz die neue Verordnung.
Die wichtigsten Punkte der Novelle
Im Zuge der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurde unter anderem das Thema PV-Offensive erläutert. Es ist nunmehr so, dass PV-Anlagen generell bewilligungsfrei sind, sofern sie nicht einer Genehmigung, wie etwa im Grünland-Schutzgebiet oder in Gebieten mit Bausperre benötigen. Dazu kommt, dass es aktuell sehr gute Förderungen für PV-Anlagen gibt. Diese Förderung wurde bis 31.12.2025 verlängert“, führt die Baumeisterin weiter aus. Ebenfalls wurde auf einen erhöhten Schutz für Altbauten eingegangen. Es ist nun schwieriger, Bestandsobjekte abzureißen. Denn bisher durften alle Gebäude abgerissen werden, solange kein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass das historische Erbe Wiens erhalten bleibt.
Weiters wurde in Bezug auf Bestandsobjekte in Wien eine Veränderung bzgl. der Erstellung von Bauwerksbüchern vorgenommen. Hier gilt nun die Regelung, dass für alle Bestandsobjekte Baujahr älter 1945 ein Bauwerksbuch zu erstellen ist. Die Erstellung des Bauwerksbuchs kann der Behörde ab 1.7.2024 gemeldet werden. Unter anderem wird im Zuge der Dekarbonisierung auch das Thema Sanierung angesprochen. Hierbei liegt der Schwerpunkt vor allem auf den Änderungen am gebäudetechnischen System für die Wärmeversorgung. So ist vorgesehen, dass bei Neu-, Zu- und Umbauten, bei Änderungen und Instandsetzungen von mind. 25% der Oberfläche der Gebäudehülle, ein hocheffizientes alternatives Heizsystem eingesetzt wird. Außerdem wird darauf verwiesen, dass auch bei Einzelbauteilsanierungen nach einem Sanierungskonzept vorgegangen werden soll.
Wer sollte nun handeln?
„Wer daran denkt, eine PV-Anlage zu installieren, könnte im ersten Schritt ein PV-Konzept erstellen lassen. Hier wird auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen damit die zur Verfügung stehender Fläche, als auch die zur Verfügung stehenden Fördermittel optimal ausgenutzt werden. Insgesamt können so bis zu 30% der förderfähigen Kosten finanziert werden“, erklärt Sophie Notz. „Bei der Erstellung von Bauwerksbüchern haben die Eigentümer und Hausverwalter die Verpflichtung diese entsprechend dem Alter des Gebäudes erstellen zu lassen.“ Dazu sind zwei Fristen zu beachten: Gebäude, die vor 1.1.1919 errichtet wurden, müssen bis 31.12.2027 ein Bauwerksbuch erstellen. Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 fertig gestellt wurden, haben dafür bis 31.12.2030 Zeit. Doch Bauwerksbuch ist nicht gleich Bauwerksbuch. Drei Schritte sollten Eigentümer und Hausverwaltungen dabei beachten: „Erstens sollten alle Bauakte digitalisiert werden. Zweitens ist eine Besichtigung vor Ort notwendig und drittens müssen Eigentümer und Hausverwaltungen eine detaillierte Information über die weiteren Schritte, welche im Zuge des Lebenszyklus beachtet werden müssen, erhalten“, erklärt Sophie Notz weiter und empfiehlt gleichzeitig, sich dafür einen kompetenten Partner an Bord zu holen. „Machen Sie einfach die Pflicht zur Kür! Dann werden Sie noch viel Freude und wenig Sorgen mit Ihrem Bauwerk haben!“
Idealer Zeitpunkt für Sanierungen
Das ist noch nicht alles: „Ist eine Sanierung des Gebäudes angedacht, so ist dies meist eine komplexe Angelegenheit. Ein Sanierungskonzept hilft dabei die Möglichkeiten und die dazugehörigen Schritte aufzuzeigen. Sei es eine Ertüchtigung der Gebäudehülle, eine nachträgliche Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade, ein Tausch der Fenster oder eine Dämmung der oberen Geschoßdecke sowie der Kellerdecke“, so die ISHAP-Expertin. Auch hier gibt es aktuell entsprechende Förderungen, wo bis zu 50% der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Und? Ist die Novelle nun der große Wurf?
„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Maßnahmen ein wichtiger Schritt sind, um eine moderne, nachhaltige und flexible Stadtgestaltung zu schaffen. Mit den Änderungen kommt aber auch einiges an zusätzlichem Aufwand und Kosten auf die Eigentümer und Hausverwaltungen zu“, sieht Sophie Notz auch die besonderen Herausforderungen. „Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich frühzeitig mit den Themen auseinander zu setzen, um Kosten zu sparen und den richtigen Partner für die Umsetzung zu finden.“