Wer als Generalunternehmer auf Baustellen in Österreich mit Subunternehmern zusammenarbeitet, trägt nicht nur Verantwortung für die Qualität der Arbeit, sondern auch für rechtliche und finanzielle Risiken. Fehlende Nachweise können schnell teuer werden – von Sozialversicherungsnachzahlungen bis zu Strafen wegen Lohn- und Sozialdumpings. Damit Sie als Auftraggeber rechtlich und haftungstechnisch auf der sicheren Seite sind, sollten Sie vor Auftragsvergabe bestimmte Dokumente einholen und regelmäßig aktualisieren lassen. Wir geben Ihnen einen Überblick:
Firmenbuchauszug
Belegt die Existenz des Unternehmens, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigte. Liefert Hinweise auf Eigentümerwechsel, Insolvenzverfahren oder Pfandrechte. Sollte aktuell sein (nicht älter als 3 bis 6 Monate) und bei langfristigen Projekten jährlich oder bei Änderungen erneut angefordert werden.
Gewerbeberechtigung
Nachweis, dass das Unternehmen für das konkrete Gewerk zugelassen ist. Bei reglementierten Tätigkeiten muss zusätzlich der Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung) vorliegen. Über das GISA kann der Status tagesaktuell geprüft werden; regelmäßige Kontrolle bei geänderten Leistungen.
Dienstleisterregisterauszug (bei ausländischen Firmen)
Pflicht für EU-/EWR-Unternehmen, die in Österreich Bauleistungen erbringen. Die Dienstleistungsanzeige ist in der Regel ein Jahr gültig und muss rechtzeitig erneuert werden. Vor Auftragserteilung prüfen, ob Eintrag und Tätigkeit übereinstimmen.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Bestätigung über Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig sind Deckungssumme, Geltungsgebiet und Laufzeit, um Lücken zu vermeiden. Vor Vertragsabschluss anfordern und jährlich oder bei Policen Änderung aktualisieren.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
Dokumentiert, dass Sozialversicherungsbeiträge korrekt gemeldet und bezahlt wurden. Eintrag in der HFU-Liste schützt Auftraggeber vor finanzieller Haftung. Vor Beginn der Arbeiten und während laufender Projekte regelmäßig überprüfen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Bestätigung, dass keine relevanten Steuerschulden bestehen – eine Momentaufnahme, die Vertrauen schafft. Deckt in der Regel Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ab. Vor Auftragsvergabe und bei längeren Projekten mindestens einmal jährlich anfordern.
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