Still und leise trat im Juli 2024 eine Änderung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 Teil 1 in Kraft. Sicher nicht so leise können die Folgen bei Nichteinhaltung dieser Regelung für Bauunternehmen sein. Eine entscheidende Rolle nimmt bei der Überprüfung der Arbeitszeitaufzeichnungen die Finanzpolizei ein. ISHAP-Experte Matthias Heger kennt die Details, die ab sofort zu beachten sind.
Warum es das neue Betrugsbekämpfungsgesetz braucht
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 zielt darauf ab, Scheinfirmen frühzeitig zu erkennen und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Betrüger schneller und konsequenter bestrafen zu können. „Scheinfirmen sind Unternehmen, die nur auf dem Papier existieren oder nur den Anschein einer regulären Geschäftstätigkeit haben, während sie in Wirklichkeit dazu genutzt werden, illegale oder betrügerische Aktivitäten zu verschleiern. Scheinfirmen werden vor allem gegründet, um Löhne, Sozialabgaben und andere Kosten zu sparen. Oft melden sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur zum Schein an, um staatliche Leistungen wie Versicherungen oder Sozialleistungen zu erhalten, ohne dass die Personen tatsächlich für das Unternehmen arbeiten“, klärt Matthias Heger auf. Das Ziel des neuen Betrugsbekämpfungsgesetzes ist es, Steuergerechtigkeit zu fördern, Steuerbetrug zu bekämpfen, die Rechtssicherheit zu stärken, die ehrliche Wirtschaft vor unfairen Praktiken zu schützen und eine wirksame Betrugsbekämpfung zu gewährleisten.
Neue Kompetenzen für die Finanzpolizei und erweiterte Kontrollen
Die Änderung von §3 Z 2 lit h des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABBG) hat erhebliche Auswirkungen auf die Dokumentationspflichten bei Bauprojekten. Diese scheinbar kleine Anpassung führt dazu, dass die Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen gemäß Arbeitszeitgesetz (AZG) nun erstmals in den Aufgabenbereich der Finanzpolizei fällt. Daher muss sichergestellt werden, dass die Arbeitszeiten aller auf dem Projekt tätigen Personen der Finanzpolizei schnell und jederzeit zur Verfügung stehen, um Betrugsmuster frühzeitig zu erkennen. Dies soll gewährleisten, dass die Bestimmungen, deren Missachtung bestimmte Tatbestände des AZG (§ 28 Abs. 2 Z 7, Abs. 3 Z 6 (Ruhezeiten), Abs. 3a bzw. Abs. 5 Z 5 oder Z 8 des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl. Nr. 461/1969) erfüllt, eingehalten werden.
Strafen und Bußgelder
Diese Regelung ist seit dem 20. Juli 2024 in Kraft und wird zu einer Zunahme der Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen auf Baustellen führen! „Unzureichende oder fehlerhafte Aufzeichnungen können rechtliche Konsequenzen, wie Bußgelder oder Nachzahlungen, nach sich ziehen“, betont ISHAP-Experte Matthias Heger. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten können für jeden betroffenen Arbeitnehmer separat bestraft werden, wenn durch fehlende Aufzeichnungen die tatsächliche Arbeitszeit nicht festgestellt werden kann. Durch präzise Dokumentation können Bauunternehmen rechtlichen Problemen vorbeugen.
Lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiterfassung – ohne Mehraufwand
Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden und die Überprüfung durch die Finanzpolizei zu erleichtern, braucht es eine transparente und nachvollziehbare Aufzeichnung der Arbeitszeit. „Wir haben bereits im zweiten Quartal 2024 für kleinere Projekte die Möglichkeit der Zeiterfassung mit der ISHAPCARD-App angepasst. Wird der Ausweis des Arbeiters zu Beginn und Ende der Arbeitszeit mit der ISHAPCARD -App gescannt, wird dadurch automatisch eine Arbeitszeitaufzeichnung erstellt. Mit nur einem Mausklick kann anschließend ein Bericht über die Arbeitszeiten aller auf dem Projekt tätigen Personen generiert und bei einer Kontrolle schnell und unkompliziert den Behörden zur Verfügung gestellt werden“, erklärt Matthias Heger.
Scan-Terminals als Zutrittskontrolle
Für große Projekte ist das tägliche, manuelle Scannen der Arbeiter vor Ort nicht praktikabel und würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Auch dafür bietet ISHAP mit den eigenen Scan-Terminals die passende Lösung für Zutrittskontrollen auf Bauvorhaben: Diese Terminals erfassen nicht nur die Arbeitszeiten, sondern sind auch mit den bewährten ISHAP-Parametern verbunden, wie z.B. der Abfrage bei der ÖGK, der Erkennung von Scheinunternehmen, der Überprüfung fehlender Unterweisungen oder abgelaufener Dokumente. „Auch hier kann den Behörden einfach und schnell die gewünschte Arbeitszeitaufzeichnung bereitgestellt werden“, weiß Matthias Heger aus seiner Erfahrung zu berichten. Außerdem wird der Personalaufwand durch Zutrittskontrollen, wie z.B. Scan-Terminals oder Drehkreuzen deutlich reduziert.