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Finanzpolizei warnt vor Sozialbetrug auf Bauvorhaben. Was Sie jetzt zu beachten haben!

Arbeiter auf Baustellen

Schwarzarbeit und Scheinfirmen sorgen jedes Jahr für Millionenschaden auf Baustellen. Wie sich Bauunternehmen gegen diese Abzocke schützen können, verrät ISHAP-Experte Matthias Heger.

In einer europäischen Schwerpunktwoche vom 18. bis 24. März 2024 hat die Finanzpolizei die Baubranche überprüft und dabei in Österreich insgesamt 377 Vergehen festgestellt. Neben den dafür gelegten Anzeigen konnten mehr als 500.000 Euro an Steuerrückständen eingetrieben werden. Fünf Personen wurden festgenommen, da sie sich illegal in Österreich aufhielten. Das berichtete kürzlich das Bundesministerium für Finanzen in einer Aussendung.

„Auftraggeber werden getäuscht“

Eine Entwicklung, die ISHAP-Experte Matthias Heger nur bestätigen kann: „In jüngster Zeit häufen sich Berichte von Kunden, dass Subunternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen verstärkt versuchen, die Auftraggeber zu täuschen.“ So werden beispielsweise Arbeiter wieder häufiger von Unternehmen abgemeldet oder können, die für die Arbeit auf Baustellen notwendigen Dokumente, nur unvollständig oder gar nicht vorlegen. Dadurch ersparen sich Unternehmen die Zahlung von Beiträgen und Abgaben ihrer Arbeiter bzw. beschäftigen dadurch unrechtmäßig billiges Personal aus dem Ausland. „Dieser Verstoß kann zu empfindlichen Strafen führen! Aufgrund der Auftraggeberhaftung gemäß §§ 67a-67e ASVG haftet das beauftragte Unternehmen für Beiträge und Abgaben aus Arbeitsverhältnissen von Subunternehmen und gemäß § 32a Ab. 8 AuslBG mit empfindlichen Geldstrafen für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer“, berichtet ISHAP-Teamleiter Heger und fügt hinzu: „Auch deswegen werden Zutrittslösungen auf Bauvorhaben ein immer wichtigeres Thema.“

So sorgen zum Beispiel Zutrittslösungen in Kombination mit ISHAPCARD dafür, dass erst nach Prüfung von gewissen Parametern (u.a. fehlende oder abgelaufene Dokumente, gesperrte Ausweise, fehlende oder abgelaufene Sicherheitsunterweisung) und externen Schnittstellen (u.a. ÖGK, HFU, GISA, Firmenbuch, SBBG) die Zutrittserlaubnis erteilt wird. Dadurch wird die Haftung minimiert, die Rechtssicherheit erhöht und das Baustellenpersonal entlastet.

Scheinfirmen: Der Auftraggeber haftet

Erst kürzlich hat der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, im Standard vor einem Millionenschaden durch Schwarzarbeit und Scheinfirmen gewarnt. „Scheinfirmen sind Unternehmen, die nur auf dem Papier existieren oder nur den Anschein einer regulären Geschäftstätigkeit haben, während sie in Wirklichkeit dazu genutzt werden, illegale oder betrügerische Aktivitäten zu verschleiern. Scheinfirmen werden vor allem gegründet, um Löhne, Sozialabgaben und andere Kosten zu sparen. Oft melden sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur zum Schein an, um staatliche Leistungen wie Versicherungen oder Sozialleistungen zu erhalten, ohne dass die Mitarbeiter tatsächlich für das Unternehmen arbeiten“, klärt Matthias Heger auf. Vor allem in preissensiblen und personalintensiven Branchen, etwa im Bau- und Baunebengewerbe, bei Textilreinigung, Security-Unternehmen, die bei Veranstaltungen tätig sind, sowie bei der Arbeitskräfteüberlassung ortet der Experte dieses Problem. Doch es kommt noch dicker: „Gemäß § 9 SBBG ist das Unternehmen, das einem Scheinunternehmen den Auftrag erteilt, ab dem Zeitpunkt, an dem das Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt wird, zusätzlich zur Scheinfirma haftbar. Dieses Unternehmen wird gemäß § 1357 ABGB als Bürge oder Zahler haftbar gemacht, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich bei dem beauftragten Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelte.“

Wie man sich vor Scheinfirmen schützen kann

Seit 2017 ist die Liste aller per Bescheid zu einem Scheinunternehmen deklarierten Unternehmen öffentlich im Internet unter der Liste der Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG einsehbar.  Stand April 2024 befinden sich bereits über 757 Unternehmen in dieser Liste. „Damit ein Unternehmen wirklich auf der sicheren Seite bleibt, haben wir bei ISHAPCARD eine Schnittstelle zur Scheinunternehmerdatenbank, die dreimal täglich automatisch einen Abgleich vornimmt“, kennt ISHAP-Experte Matthias Heger die Lösung. Wer bereits einmal Betrügern in die Falle getappt ist, weiß, welche unangenehmen Folgen das haben kann.“

Die Risikoanalyse

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dem bietet ISHAP zusätzlich mit der neuen Risikoanalyse-Software ISHAPRISK Unternehmen eine Möglichkeit, Betrüger und Gefahren rechtzeitig zu erkennen. So lassen sich beispielsweise Personen, die bereits an Scheinunternehmen beteiligt waren, mit ISHAPRISK bei anderen Unternehmen schnell identifizieren.

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